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Kommentar zum Artikel in der Taunus-Zeitung vom 28.2.2015 "IG Guaita-Park lässt nicht locker" [Link zum Artikel]

 

 

Der Erste Stadtrat gesteht erstmals öffentlich Bebauungspläne ein. Vorwurf der Verletzung des § 24 VwVfG kann von der Stadt Kronberg nicht entkräftet werden.

Bebauung also doch geplant
Während der Erste Stadtrat bisher stets jegliche Bebauungspläne abstritt, ändert er nun die Taktik. „Dass im Zuge des neuen Stadtentwicklungs-konzeptes eine Nachverdichtung, allerdings nur am Rand des Areals in Richtung Königsteiner Straße, ein Thema sein könnte, will Odszuck nicht ausschließen“. Mit diesem vermeintlich trickreichen Absatz sollen die Stadtverordneten dazu motiviert werden, den aktuellen Bebauungsplan, der dort keine Baufenster aufweist, zu ändern. Gleichzeitig müsste auch der Flächennutzungsplan, der das Areal als Grünfläche ausweist, geändert und das Gesamtareal in potenzielles Baugebiet umgewidmet werden. Denn Teilumwidmungen gibt es nicht. Wenn diese Hürden aber erst einmal gefallen sind, steht der geplanten massiven Bebauung des Areals nichts mehr im Wege. Hier gilt es, den Anfängen zu wehren.

Ein Gutachten zur Vitalität der Bäume liegt nicht vor
Die IG bleibt bei Ihrem Vorwurf, dass der verwaltungsverfahrensrechtliche Untersuchungsgrundsatz (§ 24 VwVfG) nicht gewahrt wurde, da kein fundiertes Gutachten zur Vitalität der Bäume erstellt wurde. Ein Rundgang von Umweltamt der Stadt, Unterer Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalschutz, den der Erste Stadtrat als Beleg für die Erfüllung des § 24 anführt, ersetzt ein fundiertes Gutachten nicht. Deshalb konnten auch gesunde Bäume gefällt werden.

 

Das Umweltamt der Stadt kontrollierte „Pflegearbeiten“ offenbar nicht
Der Erste Stadtrat gibt keinen Hinweis darauf, dass sich das Umweltamt der Stadt während der „Pflegearbeiten“ einmal zur spontanen Kontrolle auf das Gelände begeben hat. Das hätte er bestimmt getan, wenn das der Fall gewesen wäre. Offenbar hat auch die Stadt keinerlei Informationen darüber, was auf dem Gelände faktisch an „Pflegearbeiten“ durchgeführt wurde. Deshalb konnten auch missliebige Bäume und Sträucher beseitigt werden.

 

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